Ruderbetrieb voraussichtlich ab 23.12 wieder möglich
Die “Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung - CoronaVO)” der Regierung des Landes Baden-Württemberg wurde angepasst und ist seit dem 16. Dezember 2020 in Kraft.
In Rücksprache mit dem Sportamt und bezugnehmend auf §1d / (1) fallen wir unter Freiluftsport bzw. unser Steg unter Sportanlagen, die im Freien genutzt werden können.
Der Ruderbetrieb kann daher voraussichtlich ab dem 23.12.2020 (wenn der Bootsplatz vom Bauunternehmen freigegeben wurde) unter Einhaltung derAuflagen wieder aufgenommen werden.